Geteilte Provision
Die Gesamtprovision wird zwischen Käufer und Verkäufer hälftig aufgeteilt. Dieses Modell ist bei Wohnimmobilien im Verbrauchergeschäft besonders verbreitet.
Beispiel: 3,57 % je Seite inkl. USt.
Ratgeber · Frankfurt & Rhein-Main-Gebiet
Maklerprovision, Aufteilung und Leistungen verständlich erklärt – für Eigentümer, Käufer und Vermieter im Rhein-Main-Gebiet.
Kostenlose BeratungDie kurze Antwort
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, darf die Käuferseite grundsätzlich nicht stärker belastet werden als die Verkäuferseite. Häufig vereinbaren die Parteien eine hälftige Aufteilung der Gesamtprovision. Die konkrete Höhe richtet sich nach Objekt, Auftrag und Leistungsumfang.
Provisionsmodelle im Überblick
Wir legen die Provision und den Leistungsumfang transparent offen, damit Sie vor dem Start wissen, welche Kosten entstehen und welche Vermarktungsleistung damit verbunden ist.
Die Gesamtprovision wird zwischen Käufer und Verkäufer hälftig aufgeteilt. Dieses Modell ist bei Wohnimmobilien im Verbrauchergeschäft besonders verbreitet.
Beispiel: 3,57 % je Seite inkl. USt.Die Verkäuferseite beauftragt uns mit der Vermarktung. Die Kostenregelung wird im Maklervertrag eindeutig vereinbart und in den Unterlagen transparent ausgewiesen.
Individuell vereinbarter UmfangBei Gewerbeobjekten, Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder besonderen Investorenmandaten können andere Regeln und Vergütungsmodelle gelten.
Objektbezogene VereinbarungMehr als eine Prozentzahl
Wir analysieren Lage, Zustand, Zielgruppe und Vergleichsverkäufe, damit der Angebotspreis belastbar positioniert wird.
Exposé, Bildsprache, Grundriss und Ausspielung werden auf die Immobilie und die passende Käufergruppe abgestimmt.
Wir prüfen Interessen, führen Besichtigungen strukturiert durch und reduzieren unnötigen Besichtigungstourismus.
Wir koordinieren Rückfragen, Unterlagen, Bonitätsabstimmung und die nächsten Schritte bis zur Beurkundung.
Rechenbeispiel
Angenommen, eine Eigentumswohnung in Frankfurt wird für 600.000 € verkauft und die Gesamtprovision beträgt 7,14 % inklusive Umsatzsteuer. Daraus ergeben sich 42.840 € Gesamtprovision. Bei einer hälftigen Teilung entfallen 21.420 € beziehungsweise 3,57 % auf jede Seite.
Das Beispiel dient ausschließlich der Orientierung. Die tatsächliche Vereinbarung kann je nach Objektart, Auftrag, Vertragsgestaltung und gesetzlicher Einordnung abweichen. Bei Gewerbeimmobilien, Grundstücken und Mehrfamilienhäusern gelten häufig andere Rahmenbedingungen.
Beim Verkauf steht die marktgerechte Positionierung im Vordergrund: Ein zu niedriger Preis kann Erlös kosten, ein zu hoher Preis die Vermarktung verlängern. Beim Kauf sind neben dem Kaufpreis auch Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls die Käuferprovision zu berücksichtigen.
Bei der Vermietung gilt für Wohnraum grundsätzlich das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, trägt die Provision. Für Gewerbevermietungen und gewerbliche Transaktionen gelten andere Regeln. Deshalb prüfen wir immer zuerst Objektart, Auftraggeber und Ziel des Mandats.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen zur Provision und Kostenaufteilung für Immobilien im Rhein-Main-Gebiet.
Beim Kauf einer Wohnimmobilie werden Maklerkosten häufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Üblich sind insgesamt bis zu 7,14 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, die konkrete Vereinbarung kann jedoch abweichen.
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, darf die Käuferseite grundsätzlich nicht stärker belastet werden als die Verkäuferseite. In der Praxis wird die Provision daher häufig gleichmäßig geteilt.
Nein. Das Bestellerprinzip gilt vor allem bei der Vermietung von Wohnraum. Beim Verkauf gelten für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen an Verbraucher die Regeln zur gleichmäßigen Maklerkostenverteilung.
Die Provision wird in der Regel fällig, wenn der Kaufvertrag wirksam geschlossen wurde und die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Fälligkeit steht in der Provisionsvereinbarung.
Je nach Auftrag gehören dazu unter anderem Markt- und Zielgruppenanalyse, Exposé, Fotografie, Veröffentlichung, Interessentenprüfung, Besichtigungen, Verhandlung, Bonitätsabstimmung und Begleitung bis zum Notartermin.
Die Höhe und Struktur der Provision können vom Objekt, Auftrag und Leistungsumfang abhängen. Entscheidend ist, dass die Vereinbarung transparent, verständlich und vor Beginn der Tätigkeit dokumentiert ist.
Persönliche Beratung
Wir erklären Ihnen die Kosten transparent und entwickeln eine Vermarktungsstrategie, die zu Ihrer Immobilie und Ihrem Ziel passt.