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Erbimmobilie verkaufen in Frankfurt – Fundiert entscheiden

Nach einem Erbfall stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen – oft unter Zeitdruck und emotionalem Stress. Wir helfen Ihnen, klar zu denken und richtig zu handeln.

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Ihre Möglichkeiten

Ihre drei Optionen nach dem Erbfall

Es gibt keine universell richtige Entscheidung – nur die richtige für Ihre Situation. Wir helfen Ihnen, die Optionen sachlich abzuwägen.

Verkaufen

Der Verkauf bietet Klarheit und Liquidität. Die 10-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers. Liegt dieser mehr als 10 Jahre zurück, ist der Verkauf steuerfrei.

+ Sofortige Liquidität · Klarer Abschluss – Eventuell Spekulationssteuer · Emotionaler Abschied

Vermieten

Vermietung schafft laufende Einnahmen und erhält den Vermögenswert. Die Immobilie muss in einem vermietbaren Zustand sein. Prüfen Sie ob ein bestehender Mietvertrag Besonderheiten enthält.

+ Laufende Einnahmen · Wertsteigerung – Verwaltungsaufwand · Vermieterpflichten

Selbst einziehen

Wenn die Immobilie zu Ihren Lebensumständen passt, kann der Eigenbezug sinnvoll sein. Bei Miterben müssen alle zustimmen oder ausgezahlt werden.

+ Kein Verkaufserlös nötig · Persönliche Kontinuität – Einigung mit Miterben nötig · Laufende Kosten
Erbengemeinschaft

Wenn mehrere erben: die Erbengemeinschaft

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen oder mehrere Erben eingesetzt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Alle Miterben müssen gemeinsam entscheiden. Was in der Theorie einfach klingt, führt in der Praxis häufig zu Blockaden – besonders wenn die Familienverhältnisse angespannt sind.

Als erfahrener Makler übernehmen wir in solchen Situationen eine moderierende Rolle. Wir erstellen eine neutrale Wertermittlung, die als sachliche Grundlage dient, und begleiten alle Beteiligten durch den Prozess – diskret und ohne Partei zu ergreifen.

Steuer & Recht

Steuern beim Erbfall: Was Sie wissen müssen

Zwei Steuerarten sind beim Erben einer Immobilie relevant: Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer. Sie werden unabhängig voneinander berechnet.

Erbschaftsteuer-Freibeträge

Die Erbschaftsteuer fällt an wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt:

VerwandtschaftsverhältnisFreibetragSteuersatz (vereinfacht)
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner500.000 €7–30 %
Kinder (je Kind)400.000 €7–30 %
Enkel200.000 €7–30 %
Geschwister / Nichten / Neffen20.000 €15–43 %
Sonstige Personen20.000 €30–50 %

Wichtig: Bei der selbstgenutzten Immobilie gibt es Sonderregelungen – Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei erben.

Spekulationssteuer beim Erbfall

Für die Spekulationssteuer beim Verkauf gilt: Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem ursprünglichen Anschaffungsdatum des Erblassers. Das Erbdatum zählt nicht. Hat der Erblasser die Immobilie also 1995 gekauft, ist ein heutiger Verkauf steuerfrei.

Häufige Fragen

FAQ: Erbimmobilie verkaufen

Das Erbrecht sieht für die Ausschlagung der Erbschaft eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls vor. Für den Verkauf selbst gibt es keine gesetzliche Frist. Steuerlich sollten Sie die Erbschaftsteuererklärung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis beim Finanzamt einreichen – andernfalls drohen Zuschläge.
Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer sind zwei völlig unabhängige Steuern. Die Erbschaftsteuer fällt an sobald Sie erben und der Freibetrag überschritten wird – unabhängig davon, ob Sie verkaufen. Beim Verkauf kann zusätzlich Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen, außer die 10-Jahres-Frist ist abgelaufen oder Sie haben die Immobilie selbst genutzt.
Als Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam entscheiden. Wir können als neutraler Makler moderieren und eine sachliche Bewertungsgrundlage schaffen. In letzter Instanz kann jeder Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beantragen – was in der Regel für alle Beteiligten finanziell nachteilig ist und vermieden werden sollte.
Ja, Sie können die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen – beim zuständigen Nachlassgericht oder notariell. Das ist sinnvoll wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Bei Auslandsaufenthalt verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
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